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Ablauf und Benotung Diplomarbeit

Definition

Eine Diplomarbeit ist gemäß § 7 Abs.1 PrüfOrd. BMHS eine auf vorwissenschaftlichem Niveau zu erstellende schriftliche Arbeit mit Diplomcharakter. Sie ist ebenfalls selbstständig und außerhalb der Unterrichtszeit zu erstellen und schließt mit einer Präsentation und Diskussion ab. Als Prüfungsgebiet der Reife- und Diplomprüfung hat die Aufgabenstellung und die Beurteilung einer Diplomarbeit im Sinne der §§ 65 und 72 SchOG den Ansprüchen zu genügen, wie sie an gehobene technische, kaufmännische humanberufliche Berufe zu stellen sind. Darüber hinaus steht die Reife- und Diplomprüfung an BHS für ein Abschlussniveau, das dem Level “short-cycle tertiary education” entspricht. Dies wird auch durch die Verortung in der europäischen Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (zuletzt geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) und durch den Vergleich im Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) bestätigt.

https://www.diplomarbeiten-bbs.at/diplomarbeit/diplomarbeit-allgemeine-infos

Zeitlicher Ablauf

Übersicht

1. Vorbereitung - Themenfindung
Bis 4 Wochen vor Ende Semester 8

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2. Einarbeitung
Zwischen 4. und 5. Klasse

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3. Durchführung
5. Klasse

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4. Dokumentation
Erster Kapitel ca. Ende Dezember

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5. Abgabe der Diplomarbeit
Verordneter Abgabetermin ca. Mitte April

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6. Abschluss – Präsentation und Diskussion der Diplomarbeit
Termin der mündlichen Reife- und Diplomprüfung

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1. Vorbereitung - Themenfindung

Die Vorbereitung mit der Themenfindung passiert ab Mai und umfasst folgende Aufgaben:

Der Abschluss der Vorbereitung mit Themenfestlegung und Vorlage an die Schulbehörde sollte spätestens 4 Wochen vor Ende der letzten Schulwoche in der 4. Klasse erfolgen.


2. Einarbeitung

Um gleich zu Beginn der 5. Klasse mit dem Projekt durchstarten zu können, ist es verpflichtend, sich bereits in den Ferien mit dem Thema intensiv auseinanderzusetzen:

Der Abschluss der vorbereitenden Arbeiten findet im Rahmen einer kurzen Präsentation der Ergebnisse in den ersten beiden Schulwochen der 5. Klassen bei den jeweiligen Betreuer:innen statt.

Die Ergebnisse der bereits geleisteten Arbeiten findet Eingang in die Notengebung.


3. Durchführung

Nach der Einarbeitung findet die Durchführungsphase statt. Hier wird an den Projekten gearbeitet und die Dokumentation erstellt.

Jede Woche erstellt jedes Teammitglied einen Bericht über die geleisteten Tätigkeiten und den Ergebnissen. Diese Dokumentation wird in die Notengebung miteinbezogen.


4. Dokumentation - Erstellung der schriftlichen Arbeit

Die ersten Kapitel der schriftlichen Arbeit werden üblicherweise ab Jänner erstellt.

→ Verfassen der schriftlichen Arbeit (Diplomarbeit)


5. Abgabe der Diplomarbeit

Die Abgabe der Diplomarbeit besteht aus mehreren Aufgaben:


6. Abschluss – Präsentation und Diskussion der Diplomarbeit

Die Präsentation und Diskussion der Diplomarbeit ist öffentlich und findet im Rahmen der mündlichen Reife- und Diplomprüfung statt.

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Beurteilungskriterien

Die Initiative für die Umsetzung des Projekts geht von den Schüler:innen aus!

Neben den Ergebnissen der Arbeit werden für die Benotung weitere Kriterien herangezogen:

Technische Kompetenzen

Weitere Kompetenzen

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Beurteilungsstufen (Noten), § 14. Leistungsbeurteilungsverordnung

Für die Beurteilung wird die Leistungsbeurteilungsverordnung herangezogen. Auch hier stehen die Eigenständigkeit und die Problemlösungskompetenz im Vordergrund.

Für die Beurteilung der Leistungen der Schüler bestehen folgende Beurteilungsstufen (Noten):

Sehr gut

Mit „Sehr gut“ sind Leistungen zu beurteilen, mit denen der Schüler die nach Maßgabe des Lehrplanes gestellten Anforderungen in der Erfassung und in der Anwendung des Lehrstoffes sowie in der Durchführung der Aufgaben in weit über das Wesentliche hinausgehendem Ausmaß erfüllt und, wo dies möglich ist, deutliche Eigenständigkeit beziehungsweise die Fähigkeit zur selbständigen Anwendung seines Wissens und Könnens auf für ihn neuartige Aufgaben zeigt.

Gut

Mit „Gut“ sind Leistungen zu beurteilen, mit denen der Schüler die nach Maßgabe des Lehrplanes gestellten Anforderungen in der Erfassung und in der Anwendung des Lehrstoffes sowie in der Durchführung der Aufgaben in über das Wesentliche hinausgehendem Ausmaß erfüllt und, wo dies möglich ist, merkliche Ansätze zur Eigenständigkeit beziehungsweise bei entsprechender Anleitung die Fähigkeit zur Anwendung seines Wissens und Könnens auf für ihn neuartige Aufgaben zeigt.

Befriedigend

Mit „Befriedigend“ sind Leistungen zu beurteilen, mit denen der Schüler die nach Maßgabe des Lehrplanes gestellten Anforderungen in der Erfassung und in der Anwendung des Lehrstoffes sowie in der Durchführung der Aufgaben in den wesentlichen Bereichen zur Gänze erfüllt; dabei werden Mängel in der Durchführung durch merkliche Ansätze zur Eigenständigkeit ausgeglichen.

Genügend

Mit „Genügend“ sind Leistungen zu beurteilen, mit denen der Schüler die nach Maßgabe des Lehrplanes gestellten Anforderungen in der Erfassung und in der Anwendung des Lehrstoffes sowie in der Durchführung der Aufgaben in den wesentlichen Bereichen überwiegend erfüllt.

Nicht Genügend

Mit „Nicht genügend“ sind Leistungen zu beurteilen, mit denen der Schüler nicht einmal alle Erfordernisse für die Beurteilung mit „Genügend“ (Abs. 5) erfüllt.

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Weiterführende Informationen

Diplomarbeit